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​Die »Grundimmunisierung« besteht aus einer Reihe vorgeschriebener Impfungen im Welpenalter. Sie umfasst die Impfung in der 8., 12. und 16. Lebenswoche. Zusätzlich wird eine Auffrischungsimpfung mit etwa 12 Lebensmonaten empfohlen. Die erste Impfung mit der 8. Lebenswoche muss zwingend beim Züchter erfolgen. Hier wird auch der blaue EU-Impfpass ausgestellt; der Welpe erhält den vorgeschriebenen Mikrochip als Implantat in den Nacken.

 

Die 2. und 3. Impfung erfolgt in der Regel bei den neuen Haltern und deren ausgewähltem Tierarzt mit der 12. und 16. Lebenswoche, ebenso die Auffrischung mit etwa einem Jahr. Suchen Sie sich daher rechtzeitig einen Tierarzt in Ihrer Nähe aus, bei dem Sie diese zwei beziehungsweise drei wichtigen Impfungen durchführen lassen. Bei reinen Impfterminen mit allgemeiner Untersuchung fallen Kosten zwischen 40 und 70 Euro pro Termin an, die Sie zwingend einplanen sollten.

Nach der Grundimmunisierung und einmaligen Auffrischung im 1. Lebensjahr sind Wiederholungen in 1- bis 3-Jahres-Abständen nötig, um den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Ihr Tierarzt legt Ihnen in der Regel eine Karte in den Impfpass, auf der Sie den nächsten Impftermin ablesen können. Alternativ steht dieser im Impfpass selbst bei den durchgeführten Impfungen als »gültig bis«.

Besonders wichtig für Reisende ist die Tollwutimpfung: Diese wird entweder mit der Grundimmunisierung oder aber mit dem 1. Lebensjahr durchgeführt. Wer mit dem Hund in andere Länder verreisen möchte, muss zwingend eine gültige Tollwutimpfung im Impfpass des jeweiligen Hundes vorweisen können. Für diese gilt zudem eine Wartezeit von drei bis vier Wochen ab Impftermin, bis die Impfung gültig ist.

IMPFTERMINE

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